Die grössten Ticket-Anbieter trotzen der erneuten Abmahnungen seitens Seco. Ticketcorner versteckt sich weiter hinter wenig glaubhaften Rechtfertigungen, für die Bereitstellung der elektronischen Tickets umfangreiche technische Kontroll-Infrastrukturen zu benötigen, da diese – so die Argumentation – leicht zu kopieren seien. Auch beim zweitgrössten Ticket-Anbieter gibt einiges zu bemängeln. Starticket-Gebührenpraxis wäre schon immer konform, betonte zuerst der Starticket-Chef Peter Hürlimann. Tickets gratis auszudrucken ist zwar möglich, aber nur bis zu elf Tagen vor dem Event. Es brauchte erst die Recherche der NZZ am Sonntag, um diese „Schwachstelle zu entdecken“, räumte Hürlimann später ein.
Die Ticketgebühren-Story ist gar nicht neu. Bereits 2011 berichteten diverse Medien über den Ärger mit den Zusatzgebühren bei den print@home Tickets. Seitdem geschah wenig.
Nachdem die SRF im Mai dieses Jahres im Kassensturz-Beitrag über "Illegale Gebühr für Online-Karten" die Geschichte neu ins Rollen brachte, sah Seco endlich Handlungsbedarf. „Wir werden die Ticket-Anbieter darauf verpflichten, die Billetts zu dem Preis zu verkaufen, der auch auf dem Ticket aufgedruckt ist“ sagte damals der Leiter Recht beim Seco, Guido Sutter. Es müsste für die Konsumenten möglich sein, über einen häufig genutzten Vertriebskanal – z.B. über eine Vorverkaufsstelle oder print@home Variante, und mit handelsüblichem Zahlungsmittel, ein Ticket zum ausgeschriebenen Preis zu erwerben. Ende Juli folgte eine schriftliche Anforderung an alle Ticketanbieter, ihre Gebühren auf Rechtmässigkeit zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Nun wie das Beispiel von TICKETINO zeigt, ist es doch möglich die eigene Infrastruktur so anzupassen, um gesetzkonform und transparent zu handeln, und zugleich den Ticketkäufern eine Möglichkeit zu geben, das Ticket zum aufgedruckten Preis zu kaufen.
Die ausführlichen Recherchen der NZZ am Sonntag bestätigen, dass im Unterschied zu seinen Mitbewerbern erhebt TICKETINO seit Anfang an keine zusätzlichen Gebühren für die print@home Bestellungen. Auch Guido Sutter verweist auf TICKETINO: „ wie kann es sein, dass ein kleiner Anbieter die Verordnung einhalten kann und der Grösste nicht?“.
Einen brisanten Epilog zu den neusten Entwicklungen zum Thema rund um die gesetzkonformen Ticketgebühren liefert gleich Tamedia selbst. Der Originalartikel von der NZZ am Sonntag wurde wohl umgeschrieben und vom Tagesanzeiger und dem Bund publiziert.
Damit sollten die Missstände bei Starticket weniger auffällig auf den Leser wirken und der TICKETINO-Name gar nicht erscheinen – ein Paradebeispiel für die Pressefreiheit, die Tamedia zu pflegen scheint, seitdem sie die Mehrheit der Anteile an Starticket übernahm…